Das Heiratsalter der Frau

Im Bazar 1898 findet sich bezüglich des heiratsfähigen Alters der Frau folgender Abschnitt:

Während in Deutschland die Frauen selten vor dem achtzehnten Lebensjahre heiraten und bei uns zumeist warten, bis sie den tiefen Ernst dieses wichtigsten Lebensschrittes beurteilen und ihre Pflicht als Gattin und Mutter verstehen können, treten die Mädchen bei den Türken, den Ruthenen, Zigeunern, in Kochinchina, Madras, auf Jamaika, bei einigen Indianerstämmen und bei verschiedenen Negervölkern schon im Alter von sieben bis zwölf Jahren in den Ehestand. In Spanien, Frankreich, China und Grönland ist das vierzehnte bis sechzehnte Jahr die untere Altersgrenze der Mädchen für Eheschließungen. In manchen Ländern, wie z.B. in Rußland, werden für zu frühes Heiraten harte Strafen verhängt, während in England seltsamerweise Ehen zwischen zwölfjährigen Mädchen und vierzehnjährigen Knaben gesetzlich erlaubt sind.

Was nicht genannt wird ist das Alter, bei dem Frauen in den entsprechenden Ländern als alte Jungfrauen gelten. Einen schönen Ausdruck finde ich aber, dass Frauen in Deutschland „den tiefen Ernst dieses wichtigen Lebensschrittes“ einzuschätzen wissen.

 

Bild: Blessing of the Young Couple Before Marriage, Pascal Dagnan-Bouveret, 1880-1881

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